
BERATUNG & WEITERBILDUNG IM ZOLL UND AUSSENWIRTSCHAFTSRECHT
Solide Kenntnisse im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sind für Import und Export entscheidend. Damit Sie Sanktionen gegen Ihr Unternehmen vermeiden, ist es zwingend notwendig das Exportkontrollrecht gut zu kennen. Dabei gilt es vor allem Folgendes zu beachten:
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Präferenzen führen beim Import in die EU beziehungsweise beim Export in die jeweiligen Bestimmungsländer zu einer Zollfreiheit oder Zollermäßigung. Das Präferenzrecht kann Ihnen somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschaffen.
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Garantie-, Reparatur- und Ersatzteillieferungen stellen im Zollbereich eine besondere Herausforderung an Unternehmen und deren Personal dar.
Unsere Schulungen im Bereich Zoll- und Außenwirtschaftsrecht unterstützen Sie dabei, die täglichen Herausforderungen zu meistern und negative Konsequenzen für Ihr Unternehmen zu vermeiden. Nutzen Sie das profunde Wissen unseres Referenten und Kooperationspartners.
Zoll- und Außenwirtschaftsschulungen können in Modulweise, aber auch Themenbezogen nach Kundenwunsch durchgeführt werden.
Zu folgenden Themenbereichen bieten wir Weiterbildungen an:
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Grundlagenschulung
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Incoterms und Akkreditierung
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Import- und Exportverbote (Cities und DualUse)
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Gesetzliche Aspekte (Einblick in DVO, UZK, etc.)
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Warenverkehrsbescheinigungen und Carnets / T.I.R.
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Warenwertberechnung zur Zollwertermittlung