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SICHERHEITSBERATER

( Gefahrgutbeauftragter )

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder in der Gefahrgutverordnung See zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) schriftlich bestellen.

 

Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehme ich für den Verkehrsträger Straße und Eisenbahn folgende Aufgaben in ihrem Unternehmen:

  • Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter

  • Erstellung eines Jahresberichtes

  • Erstellung eines Unfallberichtes

  • Erstellung von Arbeitsanweisungen

  • Durchführung der erforderlichen Unterweisungen 

Unternehmensgröße bis 20 Arbeitnehmern und einem Standort
Unternehmensgröße mehr als 20 bis 40 Mitarbeitern und einem Standort      

Unternehmensgröße mehr als 40 Mitarbeiter pro 20er Schritte und einem Standort
Pro weiterem Standort zzgl.                                                                                      

*gem. §19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit
1400,00€* (Jahrespauschale)
 800,00€* (zzgl. zur Jahrespauschale)
 600,00€* (zzgl.zur Jahrespauschale)

900,00 €* (zzgl. zur Jahrespauschale)
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