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DIGITALES KONTROLLGERÄT
(Unterweisung)

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. In der Transport- und Logistikbranche kommt noch die Unterweisung im EU-Kontrollgerät dazu.

Zielgruppe: Fahrpersonal                                  
Gesetzliche Grundlage: VO (EU) 165/2014 Artikel 33    

 

UNTERWEISUNGSINHALT:
 

  • Gesetzliche Grundlagen

  • Ordnungsgemäße Benutzung des digitalen Kontrollgerätes

  • Benutzung der Fahrerkarte

  • Manuelle Eingabe / manueller Nachtrag 

  • Mitführ-, Mitwirkungs- und Vorlagepflichten

  • Datensicherung

Preise:
Seminarkosten pro Teilnehmer
Dauer der Unterweisung
Termin
Abschluss
64,00€ (gem. §19 UStG von der Mehrwertsteuer befreit) 
1/2 Tag
siehe Buchungskalender
Teilnahmebestätigung
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