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ADR SCHULUNGEN
Gefährliche Güter werden in einer hochindustrialisierten Gesellschaft häufig verwendet und natürlich auch befördert. Wichtig bei Transporten ist es, Leben und Gesundheit von Menschen sowie von Tieren zu schützen, sowie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden.Für den Transport gefährlicher Güter wurden deshalb internationale Regelwerke geschaffen, mit denen der sichere Transport dieser sensiblen Güter grundsätzlich gewährleistet ist.
Fahrzeugführer zum Transport gefährlicher Güter auf der Straße müssen an einer von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung über den Gefahrguttransport erfolgreich teilnehmen. Eine erweiterte Schulung ist erforderlich für Tankfahrzeugfahrer und Fahrer von explosiven und radioaktiven Stoffen. Alle fünf Jahre ist die Schulung zu wiederholen.
BASISKURS
Der Basiskurs ist die für alle Gefahrgutfahrer vorgeschriebene Grundschulung und berechtigt den Transport von gefährlichen Gütern im Bereich von Stück- und Schüttgut. Weiterhin ist das Führen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ nicht übersteigen oder in Aufsetztanks oder festverbundenen Tanks mit einem Fassungsraum bis zu 1 m³ transportieren; das Führen von Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum bis zu 1 m³.
AUFFRISCHUNGSCHULUNG
Die ADR-Schulungsbescheinigung kann innerhalb von 12 Monaten vor dem Ablaufdatum durch eine Auffrischungsschulung mit IHK-Prüfung verlängert werden. Bei Überschreitung des Termins für die Auffrischungssschulung nach fünf Jahren, verfällt die Gültigkeit der ADR-Schulungsbescheinigung und es ist wieder der Basiskurs zu absolvieren.
AUFBAUKURS: TANK
Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden, Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ und Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks teilgenommen haben.
AUFBAUKURS: KLASSE 1
Um als Gefahrgutfahrer explosive Stoffe der Klasse 1 auf der Straße befördern zu dürfen, müssen Sie eine zusätzliche ADR-Bescheinigung haben. Mit der Teilnahme an diesem ADR-Aufbaukurs für die Gefahrstoffklasse 1 un der IHK-Prüfung erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse und die erforderliche ADR-Bescheinigung.
AUFBAUKURS: KLASSE 7
Der Transport von radioaktiven Stoffen erfordert die zusätzliche Teilnahme an einem ADR-Aufbaukurs für die Gefahrstoffklasse 7. In diesem Aufbaukurs erhalten Sie wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten zum Transport und Gefahrgut der Klasse 7 und nach bestandener IHK-Prüfung eine ADR-Bescheinigung.
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