
VERKEHRSLEITER
Wer ein Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs gründen will, muss als Verkehrsleiter seine fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Diese Fachkundeprüfung gilt sowohl für den nationalen und internationalen Güterkraftverkehr, sowie für den Umzugsverkehr. Neben dem Unternehmer selbst, kann auch ein fachkundiger Dritter als Verkehrsleiter eingesetzt werden.
Für Wen? Zukünftige Kraftverkehrsunternehmer und Verkehrsleiter
Rechtliche Grundlage: Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
(GBZugV) § 4 Fachliche Eignung
Fachlich geeignet im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ist, wer über die Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind.
Schulungsinhalt:
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Recht / gesetzliche Grundlagen
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Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens
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Technische Normen und technischer Betrieb
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Straßenverkehrssicherheit
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Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
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Betriebliches Kostenwesen