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VERKEHRSLEITER

Wer ein Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs gründen will, muss als Verkehrsleiter seine fachliche Eignung nachweisen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Fachkundeprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer. 

Diese Fachkundeprüfung gilt sowohl für den nationalen und internationalen Güterkraftverkehr, sowie für den Umzugsverkehr. Neben dem Unternehmer selbst, kann auch ein fachkundiger Dritter als Verkehrsleiter  eingesetzt werden. 

 

Für Wen? Zukünftige Kraftverkehrsunternehmer und Verkehrsleiter 

Rechtliche Grundlage: Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr

       
                                                                                 

(GBZugV) § 4 Fachliche Eignung

Fachlich geeignet im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ist, wer über die Kenntnisse verfügt, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind.

 

Schulungsinhalt: 

  • Recht / gesetzliche Grundlagen

  • Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens

  • Technische Normen und technischer Betrieb

  • Straßenverkehrssicherheit

  • Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr

  • Betriebliches Kostenwesen

 

 

Lehrgangsdauer:

8 Tage in Vollzeit
Mo – Fr 08.00 Uhr – 16.00 Uhr


Gegebenenfalls eine individuelle Terminabsprache möglich. 

Preise:
Seminarkosten pro Teilnehmer 
zzgl. Prüfungsgebühr (wird von der IHK in Rechnung gestellt)             
zzgl. Schulungsliteratur                                                                  
1.200,00€ (MwSt. befreit)
(wird von der IHK in Rechnung gestellt)
120,00€ (inkl. 7% MwSt.)
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